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Artikel 4 – Zugänglichkeit und Gerechtigkeit

Ethische KI muss für alle zugänglich, verständlich und nützlich sein, nicht nur für diejenigen, die bereits vernetzt, gebildet oder privilegiert sind. Technologie darf nicht zu einem Faktor sozialer Ausgrenzung oder einem Vorteil werden, der nur wenigen vorbehalten ist. Wenn KI Ungleichheiten verstärkt, anstatt sie abzubauen, verfehlt sie ihren Zweck.


Digitale Barrieren existieren tatsächlich: in Territorien, bei Bankkonten, im Bildungsniveau, in Körpern, in Peripherien. Es sind Distanzen, die den globalen Norden und Süden, Jung und Alt, Arbeitnehmer in sicheren und prekären Arbeitsverhältnissen trennen.


Ein ethisches Projekt kann diese Ungleichgewichte nicht ignorieren: Es muss sie sichtbar machen und zu ihrer Beseitigung beitragen.

Barrierefreiheit ist nicht nur technischer Natur (vereinfachte Schnittstellen, Sprachbefehle, Sprachlokalisierung).

Es ist auch eine kulturelle und symbolische Angelegenheit: Wir brauchen ethische Kompetenz, die den Menschen nicht nur hilft zu verstehen, wie man KI einsetzt, sondern auch, wann man ihr vertrauen kann, was man verlangen kann und wann man Widerstand leisten sollte.

Gerechtigkeit bedeutet schließlich Fairness im Umgang mit Daten. Eine KI, die sich ausschließlich auf Informationen aus reichhaltigen oder kulturell dominanten Umgebungen stützt, reproduziert nur partielle Weltbilder. Eine faire Technologie ist eine, die auch diejenigen berücksichtigt, die bei den Daten keine Stimme haben.


Zugänglichkeit und Gerechtigkeit sind keine Optionen: Sie sind ethische Grundlagen.

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